Die eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014) ist ein wichtiger Rechtsrahmen, der die Gültigkeit und Sicherheit elektronischer Transaktionen innerhalb der Europäischen Union gewährleistet. Sie steht für elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste und regelt, wie digitale Identitäten und elektronische Signaturen in den EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Die eIDAS-Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der einen einheitlichen Rechtsrahmen für die elektronische Identifizierung (eID) und Vertrauensdienste, einschließlich elektronischer Signaturen, in allen EU-Mitgliedstaaten schafft. eIDAS steht für „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“ und zielt darauf ab, sicherzustellen, dass digitale Transaktionen genauso gültig und sicher sind wie traditionelle papierbasierte Prozesse. Durch die Festlegung klarer Standards für verschiedene Stufen elektronischer Signaturen—einfache, fortgeschrittene und qualifizierte—bietet sie Rechtssicherheit und gegenseitige Anerkennung von elektronischen Signaturen in der gesamten EU. Dieser Rahmen erleichtert grenzüberschreitende digitale Transaktionen, fördert das Vertrauen zwischen EU-Unternehmen und -Bürgern und vereinfacht die Compliance für Organisationen, die in der EU oder mit der EU Geschäfte tätigen.
Die eIDAS-Verordnung ist von entscheidender Bedeutung, da sie Einheitlichkeit, Vertrauen und Rechtssicherheit in digitale Transaktionen in der gesamten Europäischen Union bringt. Durch die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste—einschließlich elektronischer Signaturen—stellt sie sicher, dass digitale Dokumente die gleiche Rechtsgültigkeit haben wie traditionelle papierbasierte Vereinbarungen. Diese Einheitlichkeit vereinfacht grenzüberschreitende Prozesse, reduziert den Verwaltungsaufwand und fördert sichere Online-Interaktionen, wodurch Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen letztendlich in die Lage versetzt werden, effizienter und vertrauensvoller in der gesamten EU zu agieren.
Gemäß der eIDAS-Verordnung werden elektronische Signaturen in drei Stufen eingeteilt, die jeweils unterschiedliche Grade an Sicherheit, Authentifizierung und Rechtswirkung bieten. Das Verständnis dieser Typen hilft Unternehmen und Einzelpersonen, das richtige Gleichgewicht zwischen Komfort und Rechtssicherheit zu wählen:
Die Erreichung der eIDAS-Konformität erfordert die Erfüllung strenger technischer und rechtlicher Maßstäbe, die die Integrität, Authentizität und Vertrauenswürdigkeit elektronischer Signaturen und anderer Vertrauensdienste in der gesamten Europäischen Union gewährleisten. Im Folgenden sind die Kernanforderungen aufgeführt, die Unternehmen und Dienstleister erfüllen müssen:
Durch das Verständnis und die Umsetzung dieser zentralen Anforderungen können Organisationen die eIDAS-Standards einhalten, das digitale Vertrauen stärken und sichere elektronische Transaktionen in der gesamten EU zuverlässig durchführen.
Gemäß eIDAS ist jede Form der elektronischen Signatur grundsätzlich als Beweismittel vor Gerichten in der gesamten Europäischen Union zulässig. Das bedeutet, dass eine elektronische Signatur nicht allein aufgrund ihrer digitalen Form abgewiesen werden kann. Ihre Durchsetzbarkeit hängt jedoch letztendlich von Faktoren wie der Art der verwendeten Signatur und dem Umfang der Informationen ab, die sie über den Unterzeichner und den Signaturprozess liefert.
Beispielsweise bietet eine einfache Handlung wie das Tippen eines Namens am Ende einer E-Mail in der Regel nur eine begrenzte Sicherheit und kann leichter angefochten werden. Im Gegensatz dazu haben qualifizierte elektronische Signaturen (QES) – die strenge technische Anforderungen der EU erfüllen, einen zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter einbeziehen und eine robuste Überprüfung des Unterzeichners beinhalten – das höchste Beweisgewicht. Dieser erhöhte Status macht eine QES deutlich widerstandsfähiger gegen rechtliche Anfechtungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eIDAS zwar den Grundsatz aufstellt, dass elektronischen Signaturen aufgrund ihrer digitalen Natur die Rechtswirkung nicht versagt werden darf, aber nicht vorschreibt, welche Transaktionen konkret eine Signatur erfordern oder welche Art von elektronischer Signatur für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlich ist. Jeder EU-Mitgliedstaat behält seine Befugnis, zu bestimmen, in welchen Fällen eine elektronische Signatur zulässig ist, sowie in welchen Situationen möglicherweise strengere Maßnahmen erforderlich sind, wie z. B. fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen.
Indem eIDAS die Zulässigkeit klärt und gleichzeitig detaillierte Anforderungen den nationalen Gesetzgebern überlässt, bietet es sowohl Rechtssicherheit in der gesamten EU als auch die Flexibilität für die Mitgliedstaaten, die Signaturanforderungen an ihre jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
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