Die eIDAS-Verordnung

Gemeinsame Rechtsgrundlage für elektronische Signaturen in der Europäischen Union

Die eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014) ist ein wichtiger Rechtsrahmen, der die Gültigkeit und Sicherheit elektronischer Transaktionen innerhalb der Europäischen Union gewährleistet. Sie steht für elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste und regelt, wie digitale Identitäten und elektronische Signaturen in den EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.

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Überblick

Was ist die eIDAS-Verordnung?

Die eIDAS-Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der einen einheitlichen Rechtsrahmen für die elektronische Identifizierung (eID) und Vertrauensdienste, einschließlich elektronischer Signaturen, in allen EU-Mitgliedstaaten schafft. eIDAS steht für „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“ und zielt darauf ab, sicherzustellen, dass digitale Transaktionen genauso gültig und sicher sind wie traditionelle papierbasierte Prozesse. Durch die Festlegung klarer Standards für verschiedene Stufen elektronischer Signaturen—einfache, fortgeschrittene und qualifizierte—bietet sie Rechtssicherheit und gegenseitige Anerkennung von elektronischen Signaturen in der gesamten EU. Dieser Rahmen erleichtert grenzüberschreitende digitale Transaktionen, fördert das Vertrauen zwischen EU-Unternehmen und -Bürgern und vereinfacht die Compliance für Organisationen, die in der EU oder mit der EU Geschäfte tätigen.

Warum ist eIDAS wichtig?

Die eIDAS-Verordnung ist von entscheidender Bedeutung, da sie Einheitlichkeit, Vertrauen und Rechtssicherheit in digitale Transaktionen in der gesamten Europäischen Union bringt. Durch die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste—einschließlich elektronischer Signaturen—stellt sie sicher, dass digitale Dokumente die gleiche Rechtsgültigkeit haben wie traditionelle papierbasierte Vereinbarungen. Diese Einheitlichkeit vereinfacht grenzüberschreitende Prozesse, reduziert den Verwaltungsaufwand und fördert sichere Online-Interaktionen, wodurch Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen letztendlich in die Lage versetzt werden, effizienter und vertrauensvoller in der gesamten EU zu agieren.

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Arten von eSignaturen

Arten von elektronischen Signaturen gemäß eIDAS

Gemäß der eIDAS-Verordnung werden elektronische Signaturen in drei Stufen eingeteilt, die jeweils unterschiedliche Grade an Sicherheit, Authentifizierung und Rechtswirkung bieten. Das Verständnis dieser Typen hilft Unternehmen und Einzelpersonen, das richtige Gleichgewicht zwischen Komfort und Rechtssicherheit zu wählen:

  1. Einfache elektronische Signatur (EES): Dies ist die einfachste Form der elektronischen Signatur, die von einer gescannten handschriftlichen Unterschrift bis zu einem Click-to-Agree-Kontrollkästchen alles umfassen kann. Obwohl die EES gültig ist, bietet sie in Rechtsstreitigkeiten einen begrenzteren Beweiswert.
  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Die FES erfordert eine stärkere Identitätsprüfung und muss eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft sein. Sie muss auch die Erkennung von Änderungen am Dokument nach der Unterzeichnung ermöglichen und bietet somit ein höheres Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit als die EES.
  3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die QES erfüllt die strengsten Anforderungen und muss von einem staatlich anerkannten Vertrauensdiensteanbieter (TSP) ausgestellt werden. Sie hat die höchste Rechtswirkung aller Arten von elektronischen Signaturen gemäß eIDAS und ist in allen EU-Mitgliedstaaten einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Dies macht die QES ideal für risikoreiche oder stark regulierte Transaktionen.
Basic

SES

Einfache elektronische Signatur
Signaturbestätigung ses
Signatur mit einem Klick bestätigen.
Informelle Vereinbarungen und grundlegende Dokumentensignierung:
  • Servicevertrag
  • Datenschutzrichtlinie
  • Arbeitsvertrag
  • Bestellungen
  • Dauerhafter Mietvertrag
Hoch

AES

Fortgeschrittene elektronische Signatur
Einmalpasswort
Einmalpasswort.
Geschäftsverträge, Finanztransaktionen:
  • Geheimhaltungsvereinbarung
  • Mietvertrag
  • Urheberrechtsvertrag
  • Partnerschaftsvereinbarungen
  • Personal Versicherung
Maximal

QES

Qualifizierte elektronische Signatur
Signatur mit ID
Signatur mit zusätzlichem Ausweis.
Rechtsverbindliche Vereinbarungen, Verträge, Regierungsdokumente:
  • Prüfungsbericht
  • Bankkontoeröffnung
  • Verbraucherkreditvertrag
  • Verbraucherkreditverträge
  • Befristete Mietverträge
eIDAS-Signaturen – Vorteile

Hauptvorteile von eIDAS-konformen elektronischen Signaturen

  1. Rechtssicherheit in der gesamten EU – Eine Signatur, die die eIDAS-Standards erfüllt, hat in allen 27 EU-Mitgliedstaaten die gleiche Rechtsgültigkeit, wodurch Compliance-Risiken reduziert werden.
  2. Erhöhte Sicherheit und Schutz vor Betrug – Fortschrittliche Maßnahmen wie die starke Authentifizierung des Unterzeichners und die Verschlüsselung minimieren das Risiko von Fälschungen oder Manipulationen.
  3. Zeit- und Kostenersparnis – Mit elektronischen Signaturen können Sie Verträge und Vereinbarungen in Minuten statt in Tagen abschließen—und sparen sich das Drucken, Versenden oder Faxen physischer Dokumente.
  4. Bessere Kundenerfahrung – Das Anbieten eines nahtlosen, elektronischen Signaturprozesses spiegelt moderne Business-Praktiken wider, was die Kundenzufriedenheit und -bindung steigern kann.
eIDAS-Anforderungen

Wichtige Anforderungen für die eIDAS-Konformität

Die Erreichung der eIDAS-Konformität erfordert die Erfüllung strenger technischer und rechtlicher Maßstäbe, die die Integrität, Authentizität und Vertrauenswürdigkeit elektronischer Signaturen und anderer Vertrauensdienste in der gesamten Europäischen Union gewährleisten. Im Folgenden sind die Kernanforderungen aufgeführt, die Unternehmen und Dienstleister erfüllen müssen:

  1. Sichere Identitätsprüfung – Um die eIDAS-Konformität zu gewährleisten, müssen Organisationen sicherstellen, dass die Identität jedes Unterzeichners gründlich überprüft wird. Für fortgeschrittene elektronische Signaturen (FES) beinhaltet dies die Verknüpfung der Signatur mit einer eindeutig identifizierten Person; für qualifizierte elektronische Signaturen (QES) ist ein qualifiziertes Zertifikat von einem anerkannten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) erforderlich.
  2. Integrität und Manipulationssicherheit – Elektronische Signaturen dürfen nach der Unterzeichnung nicht mehr verändert werden, wobei jegliche Dokumentenänderungen einen Alarm auslösen müssen. Kryptografische Methoden wie Hashing und Verschlüsselung werden häufig verwendet, um die Integrität des Dokuments zu beweisen und die Authentizität der Signatur zu gewährleisten.
  3. Klarer Prüfpfad – eIDAS-Signaturlösungen erfassen und speichern wichtige Metadaten—wie die Identität des Unterzeichners, den Zeitstempel und die IP-Adresse—, um ein robustes Audit-Protokoll zu erstellen. Dieser detaillierte Datensatz bietet einen stichhaltigen Beweis dafür, wer was, wann und wie unterzeichnet hat, und ist entscheidend für die Abwehr von Streitigkeiten.
  4. Grenzüberschreitende Anerkennung – Einer der Hauptvorteile von eIDAS ist, dass eine gültige elektronische Signatur in einem EU-Mitgliedstaat in allen anderen rechtlich anerkannt wird. Diese einheitliche Akzeptanz fördert nahtlose grenzüberschreitende Transaktionen und erleichtert Unternehmen und Bürgern die Zusammenarbeit in der gesamten Europäischen Union.
  5. Einhaltung der Datenschutzgesetze – Compliance umfasst auch die Beachtung von Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO bei der Erfassung und Speicherung von Informationen über den Unterzeichner. Organisationen müssen Personendaten verantwortungsbewusst behandeln und dabei eine ordnungsgemäße Einwilligung, Sicherheit und minimale Erfassung im Einklang mit den Datenschutzgrundsätzen gewährleisten.
  6. Dokumentation und Wartung – Die Erfüllung der eIDAS-Anforderungen ist ein fortlaufender Prozess und keine einmalige Einrichtung. Unternehmen sollten interne Richtlinien pflegen, Prozesse auf dem neuesten Stand halten und regelmäßige Audits durchführen, um die fortlaufende Compliance zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie regulatorischen Aktualisierungen und sich entwickelnden Risiken immer einen Schritt voraus sind.

Durch das Verständnis und die Umsetzung dieser zentralen Anforderungen können Organisationen die eIDAS-Standards einhalten, das digitale Vertrauen stärken und sichere elektronische Transaktionen in der gesamten EU zuverlässig durchführen.

Rechtliche Zulässigkeit & Wirkung

Zulässigkeit und Rechtswirkung von elektronischen Signaturen gemäß eIDAS

Gemäß eIDAS ist jede Form der elektronischen Signatur grundsätzlich als Beweismittel vor Gerichten in der gesamten Europäischen Union zulässig. Das bedeutet, dass eine elektronische Signatur nicht allein aufgrund ihrer digitalen Form abgewiesen werden kann. Ihre Durchsetzbarkeit hängt jedoch letztendlich von Faktoren wie der Art der verwendeten Signatur und dem Umfang der Informationen ab, die sie über den Unterzeichner und den Signaturprozess liefert.

Beispielsweise bietet eine einfache Handlung wie das Tippen eines Namens am Ende einer E-Mail in der Regel nur eine begrenzte Sicherheit und kann leichter angefochten werden. Im Gegensatz dazu haben qualifizierte elektronische Signaturen (QES) – die strenge technische Anforderungen der EU erfüllen, einen zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter einbeziehen und eine robuste Überprüfung des Unterzeichners beinhalten – das höchste Beweisgewicht. Dieser erhöhte Status macht eine QES deutlich widerstandsfähiger gegen rechtliche Anfechtungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eIDAS zwar den Grundsatz aufstellt, dass elektronischen Signaturen aufgrund ihrer digitalen Natur die Rechtswirkung nicht versagt werden darf, aber nicht vorschreibt, welche Transaktionen konkret eine Signatur erfordern oder welche Art von elektronischer Signatur für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlich ist. Jeder EU-Mitgliedstaat behält seine Befugnis, zu bestimmen, in welchen Fällen eine elektronische Signatur zulässig ist, sowie in welchen Situationen möglicherweise strengere Maßnahmen erforderlich sind, wie z. B. fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen.

Indem eIDAS die Zulässigkeit klärt und gleichzeitig detaillierte Anforderungen den nationalen Gesetzgebern überlässt, bietet es sowohl Rechtssicherheit in der gesamten EU als auch die Flexibilität für die Mitgliedstaaten, die Signaturanforderungen an ihre jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Stufen elektronischer Signaturen gibt es?
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Die eIDAS-Verordnung legt drei Stufen elektronischer Signaturen fest: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Jede Stufe baut auf den Kriterien der vorhergehenden auf und erhöht die Sicherheit und Komplexität.
Was ist ein Vertrauensdiensteanbieter (TSP)?
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Ein Vertrauensdiensteanbieter (TSP) ist eine unabhängige Stelle, die Vertrauensdienste anbietet und regelmäßig von der zuständigen nationalen Behörde zertifiziert wird. TSPs stellen elektronische Zertifikate für Signaturen aus, wodurch sichergestellt wird, dass die Integrität des Dokuments seit der Unterzeichnung erhalten bleibt. Sie stellen auch Informationen über die Identität des Unterzeichners bereit und gewährleisten so die Authentizität der Signatur sowohl für den Unterzeichner als auch für den Verifizierer.
Was ist ein Signaturzertifikat?
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Das Signaturzertifikat eines zertifizierten Vertrauensdiensteanbieters ist technisch mit dem signierten PDF-Dokument verknüpft und bestätigt die Gültigkeit der Signatur. Es enthält einen Zeitstempel, der den Zeitpunkt der Unterzeichnung aufzeichnet, die Integrität des Dokuments sicherstellt (bestätigt, dass seit der Unterzeichnung keine Änderungen vorgenommen wurden) und die Identität des Unterzeichners verifiziert.

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