Überblick über die Rechtsgültigkeit von elektronischen Signaturen

Gesetze zu elektronischen Signaturen und zertifikatsbasierten digitalen Signaturen können je nach Land oder Region variieren. Erfahren Sie, wie sich diese Gesetze weltweit unterscheiden.

Rechtsgültigkeit von eSignaturen in den Vereinigten Staaten

Im Jahr 2000 erkannten die Vereinigten Staaten elektronische Signaturen in allen Bundesstaaten und Territorien durch den Electronic Signatures in Global and National Commerce Act (ESIGN) an, sofern Bundesgesetze anwendbar sind. In Bereichen, in denen Bundesgesetze nicht gelten, haben mehrere Bundesstaaten den Uniform Electronic Transactions Act (UETA) übernommen. Mehr erfahren

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    Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen in Kanada

    In Kanada genießen elektronische Signaturen sowohl auf Bundesebene durch den Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) als auch durch individuelle Provinzgesetze in jeder Provinz und jedem Territorium rechtliche Anerkennung.

    Rechtsgültigkeit von eSignaturen im Vereinigten Königreich

    Vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU galt die eIDAS-Verordnung im Vereinigten Königreich. Nach dem Brexit im Jahr 2020 bleibt der Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, der jetzt als UK eIDAS bezeichnet wird, nach britischem Recht gültig und zulässig. Dieser Rahmen, der sich weitgehend von der EU-Gesetzgebung ableitet, definiert eine elektronische Signatur als Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verknüpft sind und vom Unterzeichner zum Signieren verwendet werden.

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    Rechtsgültigkeit von eSignaturen in der Europäischen Union

    Seit dem Inkrafttreten der Electronic Identification Authentication and Trust Services (eIDAS) im Jahr 2016 betrachten die EU-Länder elektronische Signaturen in geschäftlichen und rechtlichen Kontexten als rechtsverbindlich. eIDAS unterscheidet drei Arten von elektronischen Signaturen: einfache elektronische Signaturen (SES), fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES) und qualifizierte elektronische Signaturen (QES). Mehr erfahren

    Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen in der Schweiz

    Im Jahr 2003 legalisierte die Schweiz elektronische Signaturen mit der Einführung des Bundesgesetzes über elektronische Signaturen, auch ZertES genannt. Dieses Gesetz ähnelt der eIDAS-Verordnung der EU, indem es die elektronischen Zertifizierungsdienste überwacht und Standards für verschiedene Arten von elektronischen Signaturen festlegt. Mehr erfahren

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    Haftungsausschluss

    Die Informationen auf dieser Seite dienen nur allgemeinen Informationszwecken, und Sign.Plus kann nicht garantieren, dass alle Informationen auf dieser Seite aktuell oder korrekt sind. Dies ist keine Rechtsberatung und sollte kein Ersatz für eine Professional Rechtsberatung sein. Für Rechtsberatung wenden Sie sich an einen zugelassenen Anwalt bezüglich Ihrer spezifischen Rechtsfragen.