Die Gesetze zu elektronischen Signaturen und zertifikatsbasierten digitalen Signaturen können je nach Land oder Region unterschiedlich sein. Erfahren Sie, wie sich diese Gesetze weltweit unterscheiden.
Im Jahr 2000 haben die Vereinigten Staaten elektronische Signaturen in allen Bundesstaaten und Territorien durch den Electronic Signatures in Global and National Commerce Act (ESIGN) anerkannt, in denen Bundesgesetze anwendbar sind. In Bereichen, in denen Bundesgesetze nicht gelten, haben mehrere Bundesstaaten den Uniform Electronic Transactions Act (UETA) übernommen. Mehr erfahren
In Kanada werden elektronische Signaturen sowohl auf Bundesebene durch den Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) als auch durch die Gesetzgebung der einzelnen Provinzen und Territorien rechtlich anerkannt.
Vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU war in Großbritannien die eIDAS-Verordnung anwendbar. Nach dem Brexit im Jahr 2020 bleibt der Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, der nun als UK eIDAS bezeichnet wird, nach britischem Recht gültig und zulässig. Dieser Rahmen, der weitgehend aus der EU-Gesetzgebung abgeleitet wurde, definiert eine elektronische Signatur als Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verknüpft sind und vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet werden.
Seit der Verabschiedung der Verordnung über elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) im Jahr 2016 betrachten Länder in der EU elektronische Signaturen in geschäftlichen und rechtlichen Zusammenhängen als rechtsverbindlich. eIDAS erkennt drei Arten elektronischer Signaturen an: einfache elektronische Signaturen (SES), fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES) und qualifizierte elektronische Signaturen (QES). Mehr erfahren
Im Jahr 2003 legalisierte die Schweiz elektronische Signaturen mit der Einführung des Bundesgesetzes über elektronische Signaturen, auch ZertES genannt. Dieses Gesetz ist eine Parallele zur eIDAS-Verordnung der EU, indem es elektronische Zertifizierungsdienste überwacht und Standards für verschiedene Arten elektronischer Signaturen festlegt. Mehr erfahren
Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken Sign.Plus kann nicht garantieren, dass alle Informationen auf dieser Website aktuell und korrekt sind. Dies ist keine Rechtsberatung und sollte keine professionelle Rechtsberatung ersetzen. Für Rechtsberatung wenden Sie sich bezüglich Ihrer spezifischen Rechtsfragen an einen zugelassenen Anwalt.