Überblick über die Legalität von eSignaturen

Die Gesetze zu elektronischen Signaturen und zertifikatsbasierten digitalen Signaturen können je nach Land oder Region unterschiedlich sein. Erfahren Sie, wie sich diese Gesetze weltweit unterscheiden.

Rechtmäßigkeit der elektronischen Signatur in den Vereinigten Staaten

Im Jahr 2000 haben die Vereinigten Staaten elektronische Signaturen in allen Bundesstaaten und Territorien durch den Electronic Signatures in Global and National Commerce Act (ESIGN) anerkannt, in denen Bundesgesetze anwendbar sind. In Bereichen, in denen Bundesgesetze nicht gelten, haben mehrere Bundesstaaten den Uniform Electronic Transactions Act (UETA) übernommen. Mehr erfahren

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    Europa-Branding in abgerundeter Form sign.plusLegalität von eSignaturen in Kanada

    Rechtmäßigkeit der elektronischen Signatur in Kanada

    In Kanada werden elektronische Signaturen sowohl auf Bundesebene durch den Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) als auch durch die Gesetzgebung der einzelnen Provinzen und Territorien rechtlich anerkannt.

    Rechtmäßigkeit der elektronischen Signatur im Vereinigten Königreich

    Vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU war in Großbritannien die eIDAS-Verordnung anwendbar. Nach dem Brexit im Jahr 2020 bleibt der Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, der nun als UK eIDAS bezeichnet wird, nach britischem Recht gültig und zulässig. Dieser Rahmen, der weitgehend aus der EU-Gesetzgebung abgeleitet wurde, definiert eine elektronische Signatur als Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verknüpft sind und vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet werden.

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    Swiss Round Shape-Branding sign.plusRechtmäßigkeit elektronischer Signaturen in der Europäischen Union

    Rechtmäßigkeit der elektronischen Signatur in der Europäischen Union

    Seit der Verabschiedung der Verordnung über elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) im Jahr 2016 betrachten Länder in der EU elektronische Signaturen in geschäftlichen und rechtlichen Zusammenhängen als rechtsverbindlich. eIDAS erkennt drei Arten elektronischer Signaturen an: einfache elektronische Signaturen (SES), fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES) und qualifizierte elektronische Signaturen (QES). Mehr erfahren

    Rechtmäßigkeit der elektronischen Signatur in der Schweiz

    Im Jahr 2003 legalisierte die Schweiz elektronische Signaturen mit der Einführung des Bundesgesetzes über elektronische Signaturen, auch ZertES genannt. Dieses Gesetz ist eine Parallele zur eIDAS-Verordnung der EU, indem es elektronische Zertifizierungsdienste überwacht und Standards für verschiedene Arten elektronischer Signaturen festlegt. Mehr erfahren

    Kanada-Branding in abgerundeter Form sign.plusLegalität von elektronischen Signaturen in der Schweiz

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