Überblick

Grundlegendes zu den Gesetzen für E-Signaturen im Vereinigten Königreich

Elektronische Signaturen sind im Vereinigten Königreich gemäß dem Electronic Communications Act 2000 und der britischen Version der eIDAS-Verordnung vollständig legal und durchsetzbar. Diese Gesetze besagen eindeutig, dass eine digitale Signatur nicht allein deshalb abgelehnt werden darf, weil sie nicht handschriftlich ist. Auch nach dem Brexit hält das Vereinigte Königreich an strengen Richtlinien fest, die auf den eIDAS-Grundsätzen basieren, sodass Unternehmen E-Signaturen für viele Dokumenttypen sicher verwenden können.


Anforderungen für das Vereinigte Königreich

Arten von elektronischen Signaturen und ihre Rechtswirkung

Das Vereinigte Königreich erkennt drei Hauptkategorien von E-Signaturen an:

  • Einfache elektronische Signaturen (SES): Ihren Namen eintippen oder auf “Ich stimme zu” klicken. Üblich für grundlegende Vereinbarungen.
  • Fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES): Speziell mit dem Unterzeichner verknüpft und verifizierbar.
  • Qualifizierte elektronische Signaturen (QES): Höchste Sicherheitsstufe, die ein Zertifikat von einem vertrauenswürdigen Anbieter erfordert.

Rechtliche Anerkennung und Zulässigkeit vor Gericht

Abschnitt 7(1) des ECA 2000 und Artikel 25 der UK eIDAS bestätigen dies beide: Eine elektronische Signatur darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie elektronisch ist. Das bedeutet, dass ein elektronisch unterzeichneter Vertrag im Streitfall vor Gericht vorgelegt werden kann.

Einige Dokumente, wie z. B. Eigentumsurkunden oder Testamente, erfordern möglicherweise einen Zeugen. In diesen Fällen müssen entweder eine physische Unterschrift oder spezielle E-Signatur-Tools verwendet werden.

Britische Gerichte akzeptieren E-Signaturen, aber wie wird bewiesen, dass die Signatur echt ist?
  • Nutzen Sie Tools, die verfolgen, wer unterschrieben hat, wann und wo (IP-Adresse, Zeitstempel).

  • Führen Sie einen vollständigen Prüfpfad.

  • Erfordern Sie bei Bedarf eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Wenn Papyrusunterschriften noch benötigt werden

Wenn Papier-("Nass-Tinte")-Unterschriften im Vereinigten Königreich noch benötigt werden, liegt dies normalerweise daran, dass die massgebenden Gesetze noch nicht aktualisiert wurden, um die elektronische Ausfertigung anzuerkennen, oder weil eine bestimmte Registerstelle oder Gegenpartei auf der traditionellen Form besteht. Typische Beispiele sind:
  • Testamente

  • Immobilienübertragungen

  • Einige Regierungsformulare

Was ist mit dem Brexit?

Das Vereinigte Königreich befolgt nach dem Brexit nicht mehr direkt die EU-Gesetze. Es behielt jedoch den eIDAS-Rahmen in seinen eigenen Vorschriften bei. Die Regeln für elektronische Signaturen bleiben im Vereinigten Königreich also stark und eindeutig.

Anwendungsfälle

Wo elektronische Signaturen akzeptiert werden

Elektronische Signaturen sind im Vereinigten Königreich in vielen Branchen weit verbreitet.

Arbeitsverträge und HR-Dokumente

Elektronische Signaturen werden häufig für Stellenangebote, Verträge und interne HR-Richtlinien verwendet. Das britische Arbeitsrecht erlaubt elektronische Signaturen, sofern sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer deren Verwendung zustimmen. Die Einwilligung und eine klare Protokollierung tragen zur Einhaltung der Vorschriften bei.

Business-Vereinbarungen und B2B-Transaktionen

Elektronische Signaturen beschleunigen kommerzielle Abschlüsse, Lieferantenverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen. Es gibt keine besonderen rechtlichen Beschränkungen für elektronische Signaturen im B2B-Bereich, obwohl Best Practices die Verwendung von Prüfpfaden und Authentifizierung für hochwertige Vereinbarungen empfehlen.

Behörden und regulierte Branchen

Viele Regierungsformulare und juristische Dokumente akzeptieren elektronische Signaturen, insbesondere dort, wo eine Identitätsprüfung möglich ist. Einige Sektoren, wie das Gesundheitswesen und juristische Dienstleistungen, können je nach Dokumenttyp fortgeschrittene oder qualifizierte Signaturen erfordern.

Immobilien- und Grundstückstransaktionen

Mietverträge und Formulare für die Immobilienverwaltung können in der Regel elektronisch unterzeichnet werden. Dokumente, die das Grundbuchamt betreffen, wie z. B. Eigentumsübertragungen, erfordern jedoch weiterhin eine beglaubigte oder handschriftliche Unterschrift.

Finanzdienstleistungen

Banken und Finanzinstitute können fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen verwenden, um die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Kundenidentifizierung (KYC) einzuhalten. Die Aufsichtsbehörden empfehlen sichere Authentifizierungsmethoden, um sich vor Betrug zu schützen.
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