Übersicht

Die Gesetze zur elektronischen Signatur im Vereinigten Königreich verstehen

Elektronische Signaturen sind im Vereinigten Königreich gemäß dem Electronic Communications Act 2000 und der britischen eIDAS-Verordnung uneingeschränkt legal und durchsetzbar. Diese Gesetze legen klar fest, dass eine digitale Signatur nicht allein deshalb abgelehnt werden kann, weil sie nicht handschriftlich verfasst ist. Auch nach dem Brexit gelten in Großbritannien strenge Richtlinien auf Grundlage der eIDAS-Grundsätze, sodass Unternehmen elektronische Signaturen für viele Dokumenttypen bedenkenlos verwenden können.


Anforderungen für das Vereinigte Königreich

Arten elektronischer Signaturen und ihre Rechtswirkung

In Großbritannien werden drei Hauptkategorien elektronischer Signaturen anerkannt:

  • Einfache elektronische Signaturen (SES): Geben Sie Ihren Namen ein oder klicken Sie auf „Ich stimme zu“. Üblich für grundlegende Vereinbarungen.
  • Erweiterte elektronische Signaturen (AES): Spezifisch mit dem Unterzeichner verknüpft und überprüfbar.
  • Qualifizierte elektronische Signaturen (QES): Höchste Sicherheit, erfordert ein Zertifikat eines vertrauenswürdigen Anbieters.

Rechtliche Anerkennung und Zulässigkeit vor Gericht

Sowohl Abschnitt 7(1) des ECA 2000 als auch Artikel 25 der britischen eIDAS-Verordnung bestätigen dies: Eine elektronische Signatur kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie elektronisch ist. Das bedeutet, dass im Streitfall ein elektronisch unterzeichneter Vertrag vor Gericht weiterhin vorgelegt werden kann.

Für manche Dokumente, wie Eigentumsurkunden oder Testamente, ist möglicherweise ein Zeuge erforderlich. In diesen Fällen muss entweder eine physische Unterschrift oder spezielle E-Signatur-Tools verwendet werden.

Britische Gerichte akzeptieren elektronische Signaturen, aber wie beweisen sie, dass die Unterschrift echt ist?
  • Verwenden Sie Tools, die nachverfolgen, wer wann und wo (IP-Adresse, Zeitstempel) unterschrieben hat.

  • Führen Sie ein vollständiges Prüfprotokoll .

  • Fordern Sie bei Bedarf eine Zwei-Faktor-Authentifizierung an.

Wenn noch Unterschriften auf Papier erforderlich sind

Wenn in Großbritannien noch Unterschriften auf Papier („Nass-Ink“) erforderlich sind, liegt das meist daran, dass die geltende Gesetzgebung noch nicht an die elektronische Ausführung angepasst wurde oder ein bestimmtes Register oder eine Gegenpartei auf der traditionellen Form besteht. Typische Beispiele sind:
  • Testamente

  • Eigentumsübertragungen

  • Einige Regierungsformulare

Was ist mit dem Brexit?

Großbritannien befolgt nach dem Brexit nicht mehr direkt die EU-Gesetze. Der eIDAS-Rahmen wurde jedoch in den eigenen Vorschriften beibehalten. Die Regeln für elektronische Signaturen bleiben in Großbritannien daher weiterhin streng und klar.

Anwendungsfälle

Wo elektronische Signaturen akzeptiert werden

Elektronische Signaturen werden in Großbritannien in vielen Branchen häufig verwendet.

Arbeitsverträge und Personalunterlagen

Elektronische Signaturen werden häufig für Stellenangebote, Verträge und interne Personalrichtlinien verwendet. Das britische Arbeitsrecht erlaubt elektronische Signaturen, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Verwendung zustimmen. Zustimmung und eine klare Dokumentation tragen zur Einhaltung der Vorschriften bei.

Business Verträge und B2B-Transaktionen

Elektronische Signaturen beschleunigen Handelsgeschäfte, Lieferantenverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen. Es gibt keine besonderen rechtlichen Einschränkungen für elektronische Signaturen im B2B-Bereich. Best Practices empfehlen jedoch die Verwendung von Prüfprotokollen und Authentifizierung für Verträge mit hohem Wert.

Staatliche und regulierte Industrien

Viele behördliche Formulare und Rechtsdokumente akzeptieren elektronische Signaturen, insbesondere wenn eine Identitätsprüfung möglich ist. In einigen Branchen, wie z. B. im Gesundheitswesen und in der Rechtsberatung, sind je nach Dokumenttyp möglicherweise fortgeschrittene oder qualifizierte Signaturen erforderlich.

Immobilien- und Grundstücksgeschäfte

Mietverträge und Formulare zur Immobilienverwaltung können in der Regel elektronisch unterzeichnet werden. Dokumente, die das Grundbuchamt betreffen, wie z. B. Eigentumsübertragungen, erfordern jedoch weiterhin eine beglaubigte oder handschriftliche Unterschrift.

Finanzdienstleistungen

Banken und Finanzinstitute können fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen verwenden, um die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Kundenidentität (KYC) einzuhalten. Regulatorische Richtlinien empfehlen sichere Authentifizierungsmethoden zum Schutz vor Betrug.
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