Nein, Ihre Unterschrift muss nicht zwingend in Schreibschrift erfolgen. Jedes Zeichen, das Sie regelmäßig verwenden – sei es Druckschrift, Schreibschrift, Initialen, Symbole oder elektronisch – gilt rechtlich als Ihre Unterschrift, sofern es Ihre Unterschriftsabsicht deutlich macht.
Sie fragen sich, was eine Unterschrift gültig macht? Sind Sie neugierig auf digitale Signaturen und wie Sie Ihren eigenen, einzigartigen Stil kreieren können? Wir klären gängige Mythen auf und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Unterschrift personalisieren können – ob kursiv oder nicht. Kurz gesagt: Ja und nein. Rechtlich gesehen kann eine Unterschrift viele Formen annehmen, muss aber bestimmte Kriterien erfüllen.
Eine Unterschrift ist jedes Zeichen oder Symbol, das absichtlich gesetzt wird, um Ihre Identität und Ihr Einverständnis zu bestätigen. Historisch gesehen reichten Unterschriften von einfachen „X“-Zeichen von Personen, die ihren Namen nicht schreiben konnten, bis hin zu aufwendiger Schreibschrift. Eine Unterschrift ist ein Zeichen oder Symbol, das Ihre Absicht anzeigt und die Urheberschaft bestätigt.
Absicht: Sie müssen die Absicht haben, das Dokument zu unterzeichnen.
Konsistenz: Ihre Unterschrift sollte einzigartig und bei jeder Unterschrift reproduzierbar sein.
Signaturen sind nicht auf Schreibschrift beschränkt. Beispiele:
Deutlich gedruckte Namen
Initialen, Symbole oder Fingerabdrücke
Elektronische Signaturen (getippte Namen, digitale Bilder) können einfach mit Plattformen wie erstellt werden Sign.Plus
Die Schreibschrift wurde im 19. Jahrhundert aufgrund formaler Schreibstandards, die in Schulen gelehrt wurden, populär. Institutionen wie Banken und Regierungen übernahmen Schreibschrift-Unterschriften aus Gründen der Klarheit und Einheitlichkeit.
Heutzutage ist Schreibschrift in Schulen weniger verbreitet. Viele Schulen legen Wert auf Druckschrift oder Tastaturkenntnisse gegenüber traditioneller Schreibschrift.
Mythos: „Nur Schleifen und Schnörkel sind gültige Signaturen.“
Fakt ist: Einfache gedruckte Namen oder auch Kennzeichen sind völlig gültig.
Mythos: „Nicht-kursiv geschriebene Unterschriften machen Verträge ungültig.“
Fakt: Verträge bleiben auch mit schriftlicher Unterschrift rechtsverbindlich.
Es besteht keine gesetzliche Vorschrift für kursive Unterschriften. Jede Unterschrift ist zulässig, vorausgesetzt:
Es zeigt die Absicht zur Authentifizierung.
Es bleibt in allen wichtigen Dokumenten konsistent.
Elektronische Signaturen, wie sie beispielsweise mit Sign.Plus , sind völlig legal, wenn sie Gesetzen wie ESIGN in den USA oder eIDAS in der EU entsprechen.
Bringen Sie Lesbarkeit und persönliches Flair ins Gleichgewicht.
Wählen Sie einen Stil, der bequem und schnell für den häufigen Gebrauch ist.
Steve Jobs verwendete bekanntlich eine sauber gedruckte Unterschrift.
Auch Monogramme oder stilisierte Initialen können als einzigartige Signaturen dienen.
Üben Sie, indem Sie Ihren gewählten Stil wiederholt nachzeichnen.
Versuchen Sie, Ihre Unterschrift für die elektronische Verwendung zu digitalisieren.
Verwenden Sie zertifikatsbasierte digitale Signaturen.
Sorgen Sie für zusätzliche Sicherheit mit Zeitstempeln und Prüfpfaden.
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