Übersicht

Die Gesetze zur elektronischen Signatur in Spanien verstehen

Elektronische Signaturen werden in Spanien durch EU-Recht (eIDAS-Verordnung) und nationale Gesetze, insbesondere das Gesetz 59/2003 und das Gesetz 6/2020, geregelt. Diese Vorschriften stellen sicher, dass elektronische Signaturen in ganz Spanien rechtlich anerkannt werden.

Artikel 25 der eIDAS-Verordnung besagt ausdrücklich, dass elektronischen Signaturen die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden kann, weil sie digital sind. Vereinfacht ausgedrückt unterstützt das spanische Recht die Verwendung elektronischer Signaturen für die meisten geschäftlichen und persönlichen Dokumente uneingeschränkt.


Arten von elektronischen Signaturen

Arten elektronischer Signaturen in Spanien und ihre Rechtswirkung

  • Einfache elektronische Signatur (SES): Die SES ist die grundlegende elektronische Signatur. Sie eignet sich für den alltäglichen Gebrauch, beispielsweise zum Unterzeichnen interner Dokumente oder Bestätigungen. Obwohl sie rechtlich gültig ist, bietet sie nur eingeschränkte Sicherheit und ist daher bei Rechtsstreitigkeiten weniger robust.
  • Erweiterte elektronische Signatur (AES): AES ist sicherer. Sie identifiziert den Unterzeichner eindeutig und erkennt alle Änderungen am Dokument nach der Unterzeichnung. AES wird häufig für sensiblere Transaktionen wie Geschäftsverträge verwendet.
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die QES hat die höchste rechtliche Bedeutung und ist einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. In Spanien können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis (DNI electrónico oder DNIe) ganz einfach eine QES erstellen.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten elektronischer Signaturen und wie Sie die richtige Art elektronischer Signaturen auswählen.

Zulässigkeit und Beweislast

Spanische Gerichte erkennen elektronische Signaturen uneingeschränkt an. Die Beweiskraft einer elektronischen Signatur vor Gericht hängt jedoch von ihrer Art ab.

  • SES/AES: Diese Unterschriften sind gültig, erfordern jedoch möglicherweise zusätzliche Beweise oder Zeugenaussagen, um nachzuweisen, wer unterschrieben hat und welche Absicht die Unterschrift hatte.
  • QES: Wird vor Gericht automatisch als authentisch und gültig angesehen und rechtlich wie eine handschriftliche Unterschrift behandelt. Es ist die sicherste Wahl, wenn Sie wichtige Dokumente wie Finanzverträge unterzeichnen. Stellen Sie sich QES als notariell beglaubigte Unterschrift vor, die bereits von spanischen Gerichten geprüft und anerkannt wird. Dies bedeutet, dass die Beweislast auf die Gegenpartei übergeht, die die Echtheit der Unterschrift anfechten muss.
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Anwendungsfälle

Wo elektronische Signaturen akzeptiert werden

Elektronische Signaturen werden in Spanien in verschiedenen Sektoren weitgehend akzeptiert:

  • Arbeitsverträge und Personaldokumente: Beschleunigen Sie die Einstellung und Einarbeitung.
  • Business und B2B-Transaktionen: Ermöglicht schnellere Geschäftsabschlüsse.
  • Regierung und regulierte Branchen: Ermöglicht eine schnelle Bearbeitung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Erste Schritte mit Sign.Plus

Erste Schritte mit elektronischen Signaturen in Spanien

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  • SES, AES, QES: Gesetzlich anerkannte Signaturen.
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  • Einfache Integration: APIs für eine reibungslose Anbindung an Ihre bestehende Software.
  • Identitätsprüfung: Stellen Sie sicher, dass nur Empfänger mit verifizierter ID auf Ihre Dokumente zugreifen und diese unterzeichnen können.

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