Elektronische Signaturen sind in Spanien nach EU- und nationalem Recht vollständig legal und anerkannt. Alle Arten sind gültig (einfache, fortgeschrittene und qualifizierte), wobei qualifizierte elektronische Signaturen (QES) das gleiche rechtliche Gewicht wie handschriftliche Unterschriften haben. Für sichere, konforme E-Signaturen probieren Sie Sign.Plus aus.
Elektronische Signaturen in Spanien werden durch EU-Recht (eIDAS-Verordnung) und nationale Gesetze, insbesondere Gesetz 59/2003 und Gesetz 6/2020, geregelt. Diese Vorschriften stellen sicher, dass elektronische Signaturen in ganz Spanien rechtlich anerkannt sind.
Artikel 25 der eIDAS-Verordnung besagt ausdrücklich, dass elektronischen Signaturen die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden darf, weil sie digital sind. Einfach ausgedrückt, das spanische Recht unterstützt die Verwendung elektronischer Signaturen für die meisten geschäftlichen und Personal Dokumente voll und ganz.
Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von elektronischen Signaturen und wie Sie die richtige Art von elektronischer Signatur auswählen.
Spanische Gerichte erkennen elektronische Signaturen uneingeschränkt an. Die Beweiskraft einer elektronischen Signatur vor Gericht hängt jedoch von ihrer Art ab.
E-Signaturen werden in verschiedenen Sektoren in ganz Spanien breit akzeptiert:
Die Wahl des richtigen E-Signatur-Anbieters ist entscheidend für Compliance und Benutzerfreundlichkeit. Sign.Plus stellt sicher, dass Ihre E-Signaturen sicher, rechtlich anerkannt und einfach in Ihre Business-Workflows zu integrieren sind.
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