Elektronische Signaturen sind in Spanien nach EU- und nationalem Recht uneingeschränkt legal und anerkannt. Alle Signaturtypen (einfache, fortgeschrittene und qualifizierte) sind gültig, wobei qualifizierte elektronische Signaturen (QES) die gleiche Rechtskraft wie handschriftliche Unterschriften haben. Für sichere und konforme elektronische Signaturen testen Sie Sign.Plus .
Elektronische Signaturen werden in Spanien durch EU-Recht (eIDAS-Verordnung) und nationale Gesetze, insbesondere das Gesetz 59/2003 und das Gesetz 6/2020, geregelt. Diese Vorschriften stellen sicher, dass elektronische Signaturen in ganz Spanien rechtlich anerkannt werden.
Artikel 25 der eIDAS-Verordnung besagt ausdrücklich, dass elektronischen Signaturen die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden kann, weil sie digital sind. Vereinfacht ausgedrückt unterstützt das spanische Recht die Verwendung elektronischer Signaturen für die meisten geschäftlichen und persönlichen Dokumente uneingeschränkt.
Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten elektronischer Signaturen und wie Sie die richtige Art elektronischer Signaturen auswählen.
Spanische Gerichte erkennen elektronische Signaturen uneingeschränkt an. Die Beweiskraft einer elektronischen Signatur vor Gericht hängt jedoch von ihrer Art ab.
Elektronische Signaturen werden in Spanien in verschiedenen Sektoren weitgehend akzeptiert:
Die Wahl des richtigen E-Signatur-Anbieters ist entscheidend für Compliance und Benutzerfreundlichkeit. Sign.Plus stellt sicher, dass Ihre elektronischen Signaturen sicher, rechtlich anerkannt und einfach in Ihre Geschäftsabläufe zu integrieren sind.
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