Überblick

Rechtmäßigkeit der eSignatur in der Schweiz

Elektronische Signaturen (eSignaturen) sind zu einem wesentlichen Bestandteil moderner Geschäftsabläufe geworden und ermöglichen es Unternehmen und Privatpersonen, Dokumente schnell, sicher und kostengünstig zu unterzeichnen. In der Schweiz unterliegt die Verwendung von eSignaturen einem klaren Rechtsrahmen, der ihre Gültigkeit und Durchsetzbarkeit gewährleistet. Diese Seite untersucht die Rechtmäßigkeit von elektronischen Signaturen in der Schweiz, beleuchtet die relevanten Vorschriften und gibt Einblicke, wie sie in alltäglichen Geschäftstransaktionen eingesetzt werden können.

Sind elektronische Signaturen in der Schweiz legal?

Ja. Elektronische Signaturen sind in der Schweiz gemäß dem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES-Signatur) rechtlich anerkannt und durchsetzbar. Dieses Gesetz legt klare Richtlinien für gültige eSignaturen fest und stellt sicher, dass sie die gleiche Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften haben, wenn sie die erforderlichen Standards erfüllen. Mit diesem Rahmen können Unternehmen und Privatpersonen eine breite Palette von Dokumenten online unterzeichnen – von Verträgen und Kaufverträgen bis hin zu HR-Unterlagen – und sich darauf verlassen, dass ihre eSignaturen vor Schweizer Gerichten zulässig sind.

Bei der Wahl eines Anbieters für elektronische Signaturen in der Schweiz ist es entscheidend, das Sicherheitsniveau der Lösung auf die Sensibilität der jeweiligen Transaktion abzustimmen. Gemäss ZertES werden verschiedene Arten von elektronischen Signaturen anerkannt, wobei die qualifizierte elektronische Signatur (QES-Signatur) den höchsten Standard an Authentizität und Integrität bietet. Unter ZertES akkreditierte Anbieter müssen strenge Identitätsprüfungs- und Technologieprotokolle einhalten, um sicherzustellen, dass QES herkömmliche handschriftliche Unterschriften auch für die wichtigsten Dokumente ersetzen kann. Sign.Plus ist eine akkreditierte und benutzerfreundliche eSignatur-Plattform, die diese anerkannten Signaturen nahtlos übernimmt, um Ihren Workflow zu rationalisieren, die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Gesamteffizienz zu verbessern.

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eSignatur-Typen

Arten von elektronischen Signaturen nach Schweizer Recht

Die Schweiz kennt im Wesentlichen drei Stufen elektronischer Signaturen, die jeweils unterschiedliche Grade an Sicherheit, Authentizität und rechtlicher Durchsetzbarkeit bieten. Die Wahl des richtigen eSignatur-Typs hängt von Faktoren wie der Sensibilität des Dokuments, den Anforderungen der Einhaltung von Vorschriften und dem Grad des Vertrauens zwischen den Parteien ab.

  • Einfache elektronische Signatur (EES): Eine grundlegende eSignatur, die durch minimale Sicherheitsprüfungen validiert wird, typischerweise unter Verwendung eines getippten Namens oder eines gescannten Bildes, geeignet für Dokumente mit geringem Risiko.
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Eine robustere eSignatur, die kryptografische Methoden verwendet, um Authentizität und Integrität zu gewährleisten und einen stärkeren Nachweis der Identität des Unterzeichners als eine einfache elektronische Signatur bietet.
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die eSignatur mit der höchsten Sicherheit nach Schweizer Recht, die ein akkreditiertes Zertifikat von einer anerkannten Zertifizierungsstelle erfordert und die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat.

Erfahren Sie mehr über verschiedene Arten von elektronischen Signaturen und wie Sie die richtige Art von elektronischer Signatur auswählen.

Vorteile der E-Signatur

Vorteile der Verwendung von elektronischen Signaturen

Elektronische Signaturen rationalisieren Dokumenten-Workflows, indem sie schnelle, sichere und rechtsgültige digitale Transaktionen ermöglichen. Sie machen das Drucken, Scannen und Versenden per Post überflüssig, wodurch Betriebskosten gesenkt und gleichzeitig die Effizienz verbessert wird. Mit integrierten Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung und Audit-Trails verbessern elektronische Signaturen die Dokumentenintegrität und Compliance.

  • Schnellere Durchlaufzeiten: Reduzieren Sie Wartezeiten, die mit traditioneller Post oder persönlicher Unterzeichnung verbunden sind.
  • Niedrigere Betriebskosten: Reduzieren Sie Papier-, Druck- und Versandkosten.
  • Erhöhte Sicherheit: Kryptografische Methoden schützen die Integrität signierter Dokumente.
  • Verbesserte Rückverfolgbarkeit: Umfassende Audit-Trails dokumentieren jeden Schritt des Signaturprozesses.

Erfahren Sie mehr über die Vorteile von elektronischen Signaturen und wie elektronische Signaturlösungen eine nahtlose Signaturerfahrung bieten können, die es Business und Privatpersonen ermöglicht, Dokumente jederzeit, überall und von jedem Gerät aus zu unterzeichnen.

Schweizerische elektronische Signaturen

Geltungsbereich und Einschränkungen von elektronischen Signaturen nach Schweizer Recht

Elektronische Signaturen bieten eine rechtlich anerkannte, sichere und effiziente Möglichkeit, Dokumente in der Schweiz zu unterzeichnen. Sie sind für verschiedene Transaktionen weitgehend akzeptiert und somit ein leistungsstarkes Werkzeug für Business und Privatpersonen. Ihre Anwendbarkeit hängt jedoch von der Art der verwendeten elektronischen Signatur und den rechtlichen Anforderungen bestimmter Dokumente ab.

✅ Wo elektronische Signaturen akzeptiert werden

  • Business-Verträge (Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen)
  • HR-Dokumente (Arbeitsverträge, Richtlinienbestätigungen)
  • Finanztransaktionen (Kreditverträge, Bankgenehmigungen)
  • Behördenformulare (Steuererklärungen, Anträge, offizielle Genehmigungen)
  • Dokumente des Gesundheitswesens (Einverständniserklärungen von Patienten, medizinische Vereinbarungen)
  • Alltägliche Vereinbarungen (Nutzungsbedingungen, Lieferantenvereinbarungen)

❌ Einschränkungen von elektronischen Signaturen

• Bestimmte Rechtsdokumente erfordern handschriftliche Unterschriften, darunter:

  • Testamente und Erbschaftsdokumente
  • Immobilientransaktionen (Immobilienübertragungen, notariell beglaubigte Urkunden)
  • Ehe- und Familienrechtsvereinbarungen
  • Einige Gerichtsdokumente und offizielle Gerichtsverfahren

• SES und AES sind möglicherweise nicht ausreichend für risikoreiche Transaktionen, da die Durchsetzbarkeit von Sicherheitsstufen und gegenseitiger Vereinbarung abhängt.

• Eine QES muss von einer in der Schweiz akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, um einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt zu sein.

Durch das Verständnis dieser Reichweite und Einschränkungen können Unternehmen und Privatpersonen sicherstellen, dass sie die für ihre Bedürfnisse geeignete Art der elektronischen Signatur verwenden und gleichzeitig die Einhaltung der Gesetze gewährleisten.

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Informationen auf dieser Seite dienen nur allgemeinen Informationszwecken, und Sign.Plus kann nicht garantieren, dass alle Informationen auf dieser Seite aktuell oder korrekt sind. Dies ist keine Rechtsberatung und sollte kein Ersatz für eine Professional Rechtsberatung sein. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bezüglich Ihrer spezifischen Rechtsfragen an einen zugelassenen Anwalt.