Der Validator der Europäischen Kommission prüft gemäß dem eIDAS-Gesetz die Integrität von Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signiert wurden.
Der Validator der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft prüft gemäß dem ZertES-Gesetz die Integrität von Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signiert wurden.
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