Nein, Ihre Unterschrift muss nicht Ihr vollständiger Name sein. Viele Menschen wählen Initialen , Abkürzungen, Symbole oder einzigartige stilisierte Zeichen. Die Anforderungen können jedoch je nach Dokumenttyp und Gerichtsbarkeit variieren.
Eine Unterschrift ist jedes Zeichen – kursiv , gedruckt, symbolisch oder anderweitig –, das Ihre Absicht zur Authentifizierung eines Dokuments bekundet. Sie muss nicht in Kursivschrift erfolgen. Ihre Unterschrift beweist, dass Sie den Inhalt eines Dokuments geprüft und ihm zugestimmt haben und bestätigt so dessen Echtheit. Beispielsweise bedeutet die Unterzeichnung eines Mietvertrags, dass Sie die darin enthaltenen Bedingungen akzeptieren.
Unterschriften haben sich deutlich weiterentwickelt. Früher kennzeichneten Menschen Dokumente mit Symbolen, Wachssiegeln oder sogar einfachen Kreuzen. In Ostasien sind persönliche Siegel oder Stempel, sogenannte „Chops“, weit verbreitet. In Europa galten kunstvolle Schnörkel oft als Statussymbole.
Gerichte erkennen Unterschriften als gültigen Identitäts- und Willensnachweis an, unabhängig davon, ob sie handschriftlich oder elektronisch vorliegen. Bei Streitigkeiten achten Gerichte auf Konsistenz und klare Absicht.
Vereinigte Staaten: Gemäß dem ESIGN Act und UETA sind elektronische Signaturen, Initialen und Symbole zulässig.
Europäische Union: Die eIDAS-Verordnung erkennt elektronische Signaturen als rechtsverbindlich an.
Andere Regionen: In Ländern wie der Schweiz muss Ihr Nachname in handschriftlichen Unterschriften erscheinen, Schreibschrift ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Unterschriften mit vollständigem Namen: Für formelle Dokumente, rechtliche Vereinbarungen oder Finanztransaktionen wird häufig mit dem vollständigen Namen unterschrieben. Dies reduziert Mehrdeutigkeiten und erhöht die Authentizität.
Initialen und Abkürzungen: Initialen oder Kurzformen sind in weniger formellen Kontexten akzeptabel. Bei längeren Namen können Initialen oder Abkürzungen den Unterschriftsprozess vereinfachen, ohne die Legalität zu beeinträchtigen.
Symbole, Logos und stilisierte Zeichen: Künstler und Kreative verwenden oft unverwechselbare Symbole oder stilisierte Signaturen. So signierte beispielsweise der Künstler Pablo Picasso seine Kunstwerke mit einer einfachen, aber erkennbaren Schnörkelschrift. Solche Symbole sind bei konsequenter Verwendung in der Regel rechtlich anerkannt.
Stempel und Siegel: Unternehmen und Notare verwenden häufig Stempel oder Siegel. Stempel sind in der Regel gültig, wenn sie mit einem weiteren Zeichen oder einer offiziellen Bestätigung versehen sind.
Elektronische Signaturen: Elektronische Signaturen , wie z. B. gezeichnete Markierungen auf Touchscreens, getippte Namen oder Kontrollkästchen, werden weithin akzeptiert. Tools wie Sign.Plus vereinfachen die sichere Erstellung elektronischer Signaturen.
Plattformen wie Sign.Plus ermöglichen die sichere und benutzerfreundliche Erstellung und Verwaltung von Online-Signaturen.
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